Die 'Rote Liste gefährdeter Arten' der 'International Union for Conservation of Nature and Natural Resources' mit Sitz in Gland (Schweiz) ist ein Fachgutachten, das erstmals 1966 erschien ist. Aktuell umfasst es 172.620 Tier- und Pflanzenarten und listet den Grad der Gefährdung in einem Index auf.
Die 'Rote Liste' der IUNC ist weltweit gültig und enthält aktuell 48.600 Arten, die vom Aussterben bedroht sind. Neben der IUNC veröffentlichen auch andere internationale Organisationen, Staaten oder Bundesländer ähnliche Listen, die ebenfalls als 'Rote Liste' bezeichnet werden. Diese gelten dann meist für einen regionalen Bereich (z.B. ein Bundesland).
In Deutschland werden mehrere Rote Listen vom 'Bundesamt für Naturschutz' herausgegeben. Zusätzlich veröffentlichen alle Bundesländer eigene Rote Listen. Diese dienen als Informationsquelle für Behörden und den Gesetzgeber. In Österreich werden die nationalen Listen vom 'Umweltbundesamt' herausgegeben. Auch hier veröffentlichen einige Bundesländer eigene Rote Listen. In der Schweiz werden die nationalen Roten Listen vom 'Bundesamt für Umwelt' herausgegeben und sind seit 1991 Bestandteil der 'Bundesverordnung über den Natur- und Heimatschutz'. Darüber hinaus erstellen immer mehr Länder eigene Rote Listen.
In vielen Roten Listen wurden zunächst eigene Klassifizierungen verwendet. Jedoch werden die Gefährdungskategorien der IUCN immer häufiger übernommen, um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu vereinfachen.
Klassifizierung nach IUCN
- EX = ausgestorben
- EW = in der Natur ausgestorben
- RE = regional ausgestorben
- CR = vom Aussterben bedroht
- EN = stark gefährdet
- VU = gefährdet
- NT = potenziell gefährdet
- LC = nicht gefährdet
Die Arten, die in den Kategorien CR, EN und VU gelistet sind, werden zusammen von der IUCN als 'gefährdete Arten' angegeben.
Hinzu kommen noch die Kategorien DD (nicht genügend Datenmaterial) und NE (nicht bewertet).





